Die Verlobung ist das Versprechen, eine Person (seinen Verlobten beziehungsweise seine Verlobte) zu heiraten, das heißt, eine verbindliche Übereinkunft zwischen zwei Personen, dass sie heiraten werden. Ihre Rücknahme, die "Entlobung", hat minder schwere Voraussetzungen als die Beendigung einer Ehe.
Ihr voran geht die Brautwerbung, die ihrerseits hoch institutionalisiert sein kann, etwa, wo sie durch einen Dritten angebahnt (Heiratsvermittler, Schadchen) und/oder durch einen eigenen Abgesandten (der Familie des Mannes oder seiner selbst: Brautwerber) vorgebracht werden muss. Dies kann auch schon während der Kindheit der beiden Ehepartner in spe erfolgen.
Während der Verlobungszeit wird nicht nur eine (emotionale) Beziehung zwischen zwei Personen hergestellt und gefestigt, sondern meist auch eine politisch-rechtliche Allianz zwischen den Verwandtschaftsgruppen der beiden beteiligten Personen. Die Verlobung dient also nicht nur dem gegenseitigen Kennenlernen der zukünftigen Ehepartnern, sondern auch der gegenseitigen Überprüfung der zukünftigen Allianzgruppen.












